Das MenschenRecht auf die freie Wahl der Umgangssprache ist nur ein Aspekt im Beteiligungskonzept der Menschenrechtsbildung im schulischen Kontext!

Die Wege zur sprachlichen Integration und zur Anerkennung von MEHRSPRACHIGKEIT im österreichischen Bildungssystem führen auch über die Kenntnis von zentralen Begriffen der Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte. Im Artikel 26 der AEMR ist allen Menschen das Recht auf Bildung und Ausbildung zugesichert, in der Schule sollen Fähigkeit zum Zusammenleben mit anderen Menschen erlernt und gefördert werden, unabhängig von deren Religion oder Herkunft. Der Relevanz von Normen, Werten und den Begriffen Anerkennung und Würde muss in einer kritisch-reflexiven Auseinandersetzung nachgegangen werden. In den Menschenrechtsworkshops von Amnesty International wird den SchülerInnen anhand von Fallbeispielen Wissen, Werte und Kompetenzen vermittelt, denn nur wer die Rechte kennt, kann sich für sich selbst und andere dafür einsetzen und so die Basis für demokratische gesellschaftliche Entwicklungsprozesse mitbegründen.

Meine Motivation zu dieser Arbeit entstand aus den immer wiederkehrenden Versuchen die Verwendung von den Muttersprachen durch die Schüler und Schüerinnen an österreichischen Schulen zu verbieten. Das Netzwerk SprachenRechte setzt sich seit 2002 damit auseinander. Nur die Kenntnis ihrer Rechte schützt Betroffene vor solcher Art von Übergriffen und verhilft ihnen sich dagegen zu wehren. Der Zuspruch und das Engagement der Lernenden in den Workshop von A.I. bestätigt das Interesse und damit den Bedarf an Menschenrechtsbildung bei den SchülerInnen.

MMag. Brigitte Maria Vavken, MA

05.04.2024

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EuGH-Urteil aus Dänemark: Sprache nicht einziger Integrationsfaktor!

Der aktuelle Fall (C-279/21) verweist auf ein Urteil, bei dem der EuGH gegen das dänische Gericht entschieden hat. Es geht um eine türkische Staatsangehörige, deren Ehemann und Kinder in Dänemark leben und in die Schule gehen). Nun soll die Ehefrau nach 35 Jahren in Dänemark eine Sprachprüfung ablegen.

Der EuGH beruft sich in seinem Urteil auf andere Integrationsfaktoren als eine Sprachprüfung und verweisen auf den Lebensmittelpunkt von Ehemann und Kindern in Dänemark. Dies wäre auch als Integrationsfaktor der Ehefrau zu werten, meint der EuGH.

Hier ist auf das Assoziierungsabkommen der EU mit der Türkei zu verweisen, dass keine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit vorsieht.

Das Urteil lautet wiefolgt:

Article 13 of Decision No 1/80 of the Association Council of 19 September 1980 on the development of the association between the European Economic Community and Turkey,

must be interpreted as meaning that national legislation, introduced after the entry into force of that decision in the Member State concerned, which makes family reunification between a Turkish worker residing legally in that Member State and his or her spouse subject to the condition that that worker has successfully taken a test demonstrating a certain level of knowledge of the official language of that Member State, constitutes a ‘new restriction’ within the meaning of that provision. Such a restriction cannot be justified by the objective of ensuring successful integration of that spouse, since that legislation does not allow the competent authorities to take account either of the spouse’s own ability to integrate or of factors, other than successfully taking such a test, demonstrating the effective integration of that worker in the Member State concerned and, therefore, his or her ability to help his or her spouse integrate into that Member State.

Der Zugang zum Urteil läuft über folgenden Link:  https://aeur.eu/f/4rw

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Interessantes aus Deutschland

Artikel im Stern vom 26.10.2022

Strafarbeit für Drittklässlerin, die auf dem Schulhof Türkisch sprach, war rechtswidrig

Weil sie in der Pause mit einer Mitschülerin Türkisch gesprochen hatte, wurde ein Mädchen in Baden-Württemberg zu einer Strafarbeit verdonnert. Die Familie reichte Klage gegen die Schulbehörde ein, beide Seiten haben sich nun geeinigt. […]”

https://www.stern.de/gesellschaft/strafarbeit-fuer-schuelerin–die-tuerkisch-sprach–war-rechtswidrig-32851394.html

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Sprachenverbote in Niederösterreichs Schulen – Stellungnahme zu Aussagen von Bundesminister Polaschek

Das Netzwerk SprachenRechte übermittelt Herrn Bundesminister Polaschek gemeinsam mit dem ÖDAF (Österreichischer Verband für Deutsch als Fremdsprache/Zweitsprache) eine Stellungnahme zu seiner Reaktion auf die Verpflichtung zur Pausensprache Deutsch im ÖVP-FPÖ Arbeitsübereinkommen in Niederösterreich (Ö1 Mittagsjournal vom 21. März 2023).

Das Schreiben geht auch an den Generalsekretär, die Kabinettchefin und die Sektionschefinnen und Sektionschefs des BMBWF, an die Bildungsdirektor:innen in ganz Österreich, an die Bildungssprecher:innen der im Parlament vertretenen Parteien und an Institutionen der Sozialpartnerschaft sowie an zahlreiche Journalist:innen. 

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Kommentar zur Evaluation der Implementierung des Deutschfördermodells

Die längst überfällige Evaluation der Implementierung des Deutschfördermodells an den Schulen Österreichs wurde vom Bundesministerum für Bildung, Wissenschaft und Forschung Ende 2022 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht (hier nachzulesen).

Grundsätzlich bestätigt der Bericht unsere schon lange geäußerten Bedenken zur Unzulänglichkeit von MIKA-D resp. der gefährlichen Willkür in Zusammenhang mit dieser Form der Testung (hier nachzulesen) wie auch der Deutschförderkurse, die das Netzwerk abzuschaffen fordert (hier nachzulesen). Die Frage stellt sich nun, ob und wie die Politik auf diese Kritik reagieren wird, die von den meisten im Bildungsbereich tätigen Organisationen und Initiativen geteilt wird.

Wir werden mit Argusaugen auf die weiteren Entwicklungen schauen!

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